Ausfallhonorar

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir, das Rehazentrum Augsburg, stellen unseren Patienten für den Fall, dass von diesen die Behandlungstermine nicht wahrgenommen werden oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, eine Ausfallgebühr in Rechnung.

Obwohl dies gängige Praxis ist, stößt diese Vorgehensweise immer wieder auf Unverständnis und Ablehnung. Wir möchten Ihnen daher den Grund und die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise erklären:

Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, spricht man von einem Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB zwischen dem Rehazentrum und dem betreffenden Patienten. Der Patient unterbreitet uns ein Angebot zum Vertragsschluss („Bitte um Terminvereinbarung“), das durch die Benennung eines konkreten Termins unsererseits angenommen wird. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich, dies kann auch fernmündlich geschlossen werden.

Aufgrund des geschlossenen Vertrages sind wir als physio- und ergotherapeutische Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Behandlungszeiten, Räumlichkeiten und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten wir den Vergütungsanspruch für die Behandlung von Ihrer Krankenkasse.

Nimmt der Patient, egal aus welchem Grunde(z.B. Termin vergessen, Stau, Auto defekt, etc.) den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von einem Annahmeverzug des Patienten. Wir werden von unserer Pflicht zur Behandlung befreit, behalten aber unseren Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB.

Das Gesetz besagt, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Wir sind eine Bestellpraxis und stellen Zeit, Personal und Räumlichkeiten für die vereinbarten Behandlungstermine zur Verfügung. Dies sind kostenintensive Dispositionen und können deshalb unseren Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Patienten liegen. 

Aus der obigen Erklärung ergibt sich, dass im Falle der Nichtwahrnehmung oder zu späten Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt.

Können Sie einen Termin nicht wie vereinbart wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher persönlich, telefonisch (Sie können uns jederzeit auf den Anrufbeantworter sprechen)) oder per E-Mail (info@rehazentrumaugsburg.de) ab.

Unsere Ausfallgebühren sind angelehnt an den Vergütungsanspruch der verordneten Behandlung. Sie variieren je nach Behandlungsart und -dauer zwischen 20,- € und 50,- €.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bieten Ihnen weiterhin eine bestmögliche Therapie für Ihre Gesundheit.

Ihr Team vom Rehazentrum Augsburg

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